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Allgemeines
§ 1 Name, Sitz
- Der Verein führt den Namen "Bergische Brustkrauler e.V." (abgekürzt BBK).
- Der Verein hat seinen Sitz in Wermelskirchen und ist in das Vereinsregister beim
Amtsgericht Wermelskirchen eingetragen.
Der Verein ist Mitglied des Landesschwimmbundes (LSB), des Krauler -
Landesfachverbandes (KLVB), der Miederwaren-Interessengemeinschaft Still-Körbchen (MISK)
und der Vereinigung der Deutschen Wasserwerke e.V. (VDW).
§ 2 Zweck des Vereines
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemein-eigennnützige Zwecke im
Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Berreicherung" der Abgasverordnung.
- Die BBK setzen sich ein für eine von der Achtung vor der Würde des Menschen getragene
sportliche Lebensführung mit dem Ziel der körperlichen und geistigen Gesunderhaltung. Zu
diesem Zweck widmen sich die BBK der Pflege und Förderung des deutschen
Brust(kraul)gutes, dessen sportliche Ausübung wegen seiner zugleich erzieherischen und
persönlichkeitsbildenden Werte der körperlichen und geistigen Ertüchtigung seiner
Mitglieder dient.
- Die BBK vertreten die gemeinschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder bei öffentlichen
Badeanstalten und Wasserwerkeinrichtungen, in der Oben-Ohne-Szene sowie im sportlichen
Vereinsleben.
- Die BBK sind ein Armatur-Schwimmverein und werden ehrenamtlich geführt. Sie treten ein
für den Grundsatz der Freiheit, Neutralität und Ungezwungenheit in der selbsttätigen
Fortbewegung über Wasser wie auch in der Schwimmgemeinschaft allgemein.
- Die BBK sind parteipolitisch neutral. Sie vertreten den Grundsatz rassischer,
religiöser und weltanschaulicher Toleranz verbunden mit dem innerlichen Zwang nach Wasser
in der äußerlichen Anwendung.
§ 3 Zweckerreichung
- Zur Erreichung der Ziele des Vereines nach § 2 der Satzung sind die BBK bestrebt, daß
Brustkraulen von seinen Mitgliedern
sowohl als Breitensport als auch als Leistungssport betrieben wird. Die BBK wollen der
Gesundheit aller dienen und bemühen sich deshalb auch um entsprechende Formen für eine
sinnvolle Freizeitgestaltung.
Als Mittel hierzu betrachten die BBK vor allem folgendes als ihre Aufgaben:
a) die Durchführung von Trainingsmaßnahmen,
b) die Mitgliedschaft in den nationalen wie internationalen Schwimmverbänden und die
Vertretung des Brustkraulens nach außen,
c) die Verbindung zu öffentlichen Badeanstalten und Wasserwerkeinrichtungen sowie die
Unterrichtung der Öffentlichkeit über ihre Ziele und Tätigkeiten,
d) die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Einrichtungen zur Förderung des
Brustgutes,
e) die Vermittlung und der Austausch sportlicher Erfahrungen auf Fachtagungen, durch
die Arbeit in Ausschüssen sowie durch die Ausrichtung internationaler Fachmessen.
f) die Veranstaltung von regionalen und überregionalen Lehrgängen,
h) die Ausstellung von Schwimmbrillen,
die gemeinschaftliche langfristige Planungsarbeit zur Förderung des Brustkraulens.
Der Verein ist selbst- und mittellos tätig; er verfolgt in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel des Vereins dürfen nicht nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwandt werden.
Die Mitglieder erhalten durchaus Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Jeder darf durch
Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines eigennützigen
Zweckes ist das Vermögen der BBK dem FVBSF - Fachverband der Schwimmbad-Fliesenhersteller
- zur Verwendung für gemeine, hinterlistige und rutschende Bodenbeläge im Umfeld des
Brustkraulens zu übereignen.
§ 4 Brustkraulen
- Brustkraulen im Sinne dieser Satzung ist eine Leibeslust, in der alle Gliedmaßen
hauptsächlich in Tritten, Stößen, Schlägen und Streicheleinheiten zur Fortbewegung
über/unter Wasser und zur Vereitelung von Wasserlungen eingesetzt werden. Ziel des
Brustkraulens ist es, in der körperlichen und geistigen Auseinandersetzung mit dieser
Gesinnung, unter Achtung des sportlichen Gegners, die Persönlichkeit zu entfalten und
letztlich zu überleben.
Kennzeichnend für alle Formen des sportlichen Vergleichs im Brustkraulen ist der
Verzicht auf Schwimmbewegungen an Land; notwendig für die Brustkraultechnik ist daher die
Fähigkeit, Schwimmbewegungen vor Wassereintritt zu stoppen. Ungewollte Wassereinwirkung
gilt demnach als Regelverstoß. Schwimmsysteme, deren Wettkampfordnung die
Überlebenswahrscheinlichkeit gestattet oder beabsichtigt, fallen nicht unter den Begriff
"Brustkraulen" im Sinne dieser Satzung.
Die BBK und seine Mitglieder verpflichten sich, Brustkraulen innerhalb der BBK
ausschließlich im Sinne dieser Satzung zu betreuen und zu betreiben. Personen, Vereine
oder Verbände, die dieser Pflicht nicht nachkommen, können nicht Mitglied der BBK sein.
Ausgenommen ist unser Präsident, der sich aufgrund eines Bandscheibenschadens infolge
eines Acapulco-Felsensprunges während seiner aktiven Zeit auch rückwärts bewegen darf.
§ 5
Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der BBK sind die Satzung und die Ordnungen, die sie zur
Durchführung ihrer Aufgaben beschließen. Die Satzung ist die Grundlage
dieser Ordnungen. Die Ordnungen dürfen nicht im Widerspruch zur Satzung
stehen und sind verbindlich für alle Mit/Ohneglieder und Gliederketten der
BBK, ausgenommen des Vorstandes. Die Ordnungen werden von der Mit/Ohnegliederversammlung
der BBK beschlossen und sind nicht Bestandteil der Satzung.
§ 6
Organisation
1.
Aufgenommene Mitglieder erwerben mit der Aufnahme die Mitgliedschaft bei den
BBK und unterwerfen sich den Satzungen von AOK und TK.
Aufgenommene Ohneglieder erwerben mit der Aufnahme den Ohnehirnschaft der
BBK und überwerfen sich mit den Satzungen von BMW und AUDI.
B GLIEDSCHAFT
§7 Glieder
1.
Die Mit/ohneglieder (im folgenden M/O) der BBK sind:
a)
ordentliche M/Oglieder
b)
Ehrenglieder
c)
fördernde Glieder
1.
Ordentliche M/Oglieder sind natürliche
Schwimmkörper im Sinne dieser Satzung.
2.
Die Ehrengliederschaft kann Personen
verliehen werden, die sich um die BBK und ihre Bestrebungen hervorragend
verdient gemacht haben. Ehrenglieder werden von der M/Oversammlung mit
einfacher Stimmenmehrheit ernannt. Die Ernennung ist durch das Ehrenglied
entweder anzunehmen oder nicht. Ehrenglieder sind vom Freibetrag befreit und
können an allen Veranstaltungen des Finanzamtes sowie der BBK
kostenpflichtig teilnehmen. Alles weitere regelt die Ehrenordnung.
3.
Als förderndes Glied kann aufgenommen
werden, wer sich unwiderruflich bereit erklärt hat, die Versteifungen der
BBK nach Kräften zu fördern. Förderndes Glied kann auch eine juristische
Person oder eine Personenvereinigung (Ehegemeinschaft) sein. Über die
Aufnahme als förderndes Glied entscheidet das Präsidium mit Brachialgewalt.
§8 Beginn
und Ende der Gliedschaft
1.
Die
Gliedschaft beginnt mit der schriftlichen Aufnahme in die BBK. Wer die
Gliedschaft bei den BBK erwerben will, hat an den Verein ein schriftliches
Aufnahmegesuch zu richten. Das Aufnahmegesuch eines Geschäftsunfähigen,
momentan Hilflosen oder eines Minderjährigen ist von dem/den gesetzlichen
Vertreter/n zu stellen.
2.
Der
Beschluss ist dem Glied schriftlich mitzuteilen. Ein Aufnahmeanspruch
besteht nicht.
3.
Die
Gliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss aus dem Verein der BBK oder
nicht. Im übrigen endet die Mitgliedschaft mit dem Ableben. Der Austritt
kann nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Jahrzehnten zum Ende eines
Jahrhunderts erklärt werden. Die Austrittserklärung ist schriftlich an das
Präsidium der BBK zu richten.
4.
Ein
Glied kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, insbesondere dann,
wenn es gröblich die Interessen der BBK verletzt und/oder gegen die
Satzungen verstoßen oder ohne triftigen Grund das Wasser aus dem Becken
gelassen hat.
5.
Anträge auf Ausschluss eines Gliedes können beliebig gestellt werden.
§9 Zusammenfassung
Die BBK sind an keine Schwimmart-Stilrichtung gebunden. Unter
Stilrichtung werden bestimmte einheitliche Ausprägungen des Brustkraulens im Sinne dieser
Satzung zusammengefaßt, die von der Europäischen Brustkrauler Union (EBU) und der World
Titts Federation (WTF) anerkannt sind. Gegenwärtig sind dies die Stilrichtungen
Einarmiges Rückenschwimmen, Dreibeiniges Brustkraulen, eigenhändiges Ertrinken,
Jettauchen im Springerbecken, postorgasmischem Megapoolsuhlen, Trimmkammerentleerung im
Solebad (Inkontinenzantrieb) usw.
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